Deutschsprachiger Rechtsanwalt in Tschechien / Deutscher Anwalt in Prag

Sehr häufig werde ich nach einem Kontakt zu einem deutschsprachigen Rechtsanwalt in Tschechien gefragt, der auch der tschechischen Sprache mächtig ist. Wenn Sie Rechtshilfe in der Tschechischen Republik suchen, hilft Ihnen mein Kollege Dr. Stephan Heidenhain, mit dem ich schon viele Jahre zusammenarbeite, sehr gern in verschiedenen Rechtsgebieten weiter. Herr Dr. Heidenhain hat seine Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik und ist somit deutscher Anwalt in Prag.

Rechtsgebiete, in denen Sie Dr. Stephan Heidenhain gern berät:

  • Staatsbürgerschaftsrecht
  • internationales Erbrecht
  • Vertretung in Gerichtsverfahren
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Verbraucherrecht

Deutscher Anwalt in Prag: Kontakt siehe unten oder hier klicken.

Wissenswertes zum Thema Erbrecht in Tschechien

Sie haben einen Erbfall in Tschechien und wissen nicht, ob und, wenn ja, wie Sie Ihr Erbe antreten können?

Wissen Sie, dass für Erbfälle ab dem 17.8.2015 die Europäische Erbrechtsverordnung in der ganzen EU außer Dänemark, UK und Irland gilt? Damit ist die Zuständigkeit für Erbverfahren ausschließlich für Gerichte und Notare (z.B. in der Slowakei und der Tschechischen Republik) am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers gegeben.

Dies bedeutet, dass nur noch ein einziges Erbverfahren in der EU notwendig ist, alle anderen Gegenstände im Nachlass in der EU (Bankkonten, Immobilien, Schiffe etc. im EU-Ausland) werden mit Hilfe des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) auf die Erben umgeschrieben.

Geburts- und Heiratsurkunden aus der EU, die bei einer Beantragung eines ENZ, einer Erbausschlagung oder Annahme einer Erbschaft vorgelegt werden müssen, können nach einer EU-Verordnung im Herkunftstaat, d.h. in Deutschland, als Duplikate ausgestellt werden, dann brauchen Sie keine Übersetzung und keine Apostille mehr. 

Das ENZ ersetzt in diesem Falle auch den Erbschein, d.h. es ist unökonomisch, den Erbschein und das ENZ zu beantragen. Im EU-Ausland muss das ENZ aber amtlich beglaubigt übersetzt werden (Angebot einholen).

Bei problematischen Erbverhältnissen kann das ENZ auch durch eine notarielle Erbauseinandersetzung ersetzt werden, die dann ihrerseits nach der EuErbVO ausgefertigt und amtlich beglaubigt übersetzt wird.

Bei Fragen zu diesen Themen sollte unbedingt ein Experte aufgesucht werden.

Hinweis: Haben Sie kein Testament, aber Ihren ständigen Aufenthalt im Ausland, ist im Erbfall nicht mehr deutsches Erbrecht anwendbar, sondern das Erbrecht des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Aufenthalt haben. Bei einem ständigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich, in der Türkei oder in anderen Ländern außerhalb der EU sollte unbedingt ein Experte aufgesucht werden.

Gern hilft Ihnen Herr Dr. Heidenhain, deutschsprachiger Rechtsanwalt in Prag, auch bei der Aufsetzung eines Testaments weiter.

Wenn Sie weitere Fragen zur Erbschaft in der Tschechischen Republik oder anderen rechtlichen Themen haben, können Sie gerne direkt Kontakt zu dem deutschen Rechtsanwalt in Tschechien, Dr. Stephan Heidenhain, bnt attorneys-at-law, s.r.o., Prag, Tschechische Republik, aufnehmen.

Dr. Stephan Heidenhain

Deutschsprachiger Rechtsanwalt in Tschechien mit Sitz in Prag
Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik

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