Beglaubigte Übersetzung für Spanien (MAEC-Siegel)

Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung für Spanien mit MAEC-Siegel? Sparen Sie sich Zeit, Geld und komplizierte Behördengänge! Keine weitere Apostille für meine Unterschrift für Spanien notwendig. Seit Juni 2025 bin ich durch das spanische Außenministerium, Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación (MAEC), als Übersetzerin beeidigt (traductora jurada).

Volle Gültigkeit und Anerkennung Ihrer Übersetzung in ganz Spanien

Übersetzungen für Spanien

Meine Übersetzungen genießen in ganz Spanien sofortige und uneingeschränkte Anerkennung. Sie können sie direkt bei Behörden, Universitäten, Gerichten oder Notaren vorlegen, ohne dass zusätzliche Formalitäten erforderlich sind.

Hier finden Sie meine Eintragung in die Liste der vereidigten Übersetzer Spaniens: Liste der Übersetzer und Dolmetscher

Das Besondere an einer Übersetzung für Spanien mit dem MAEC-Siegel

Eine Apostille (für die Unterschrift des Übersetzers) ist nicht erforderlich.

Meine Unterschrift wird von den spanischen Behörden direkt anerkannt. Sie müssen keine zusätzliche Apostille für meine Unterschrift als vereidigte Übersetzerin beantragen. Dadurch sparen Sie nicht nur die Kosten für die Apostille (ca. 25 bis 30 € pro Dokument + 29,50 € Bearbeitungsgebühr meinerseits), sondern auch wertvolle Zeit, da Sie in der Regel mindestens zwei Wochen Wartezeit für die zusätzliche Apostille einsparen.

Bitte beachten Sie: Es kann dennoch erforderlich sein, Ihr Originaldokument mit einer Apostille zu versehen. Weitere Informationen zum Thema Apostille im Allgemeinen finden Sie hier: https://claudiaschultze.de/was-ist-eine-apostille/

Elektronische Unterschrift: Empfang, auch wenn Sie sich bereits in Spanien befinden

Zunächst biete ich Ihnen die Übersetzung mit elektronischer Signatur an. In Spanien ist diese Art der Beglaubigung bereits landesweit anerkannt, was eine noch schnellere und effizientere Bearbeitung ermöglicht. So können Sie Ihre Übersetzung unabhängig von Ihrem Standort erhalten. Sie sparen Versandkosten und vor allem Zeit!

Selbstverständlich können Sie auch eine Zusendung in Papierform beantragen. Hierfür stehen Ihnen die Optionen Versand per Einschreiben innerhalb Deutschlands oder internationaler Versand zur Verfügung. Auf Wunsch kann ich den Versand auch über Kurierdienste wie UPS, DHL oder andere vornehmen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne dabei, die günstigste Versandart für den Kurierdienst zu finden.

Schnelle Bearbeitung

Der gesamte Prozess ist viel schneller und einfacher. Ihre beglaubigte Übersetzung für Spanien ist sofort einsatzbereit.

Für welche Dokumente ist eine MAEC-Übersetzung erforderlich?

In Spanien ist eine beglaubigte Übersetzung durch einen vom MAEC zugelassenen vereidigten Übersetzer immer dann erforderlich, wenn ein ausländisches Dokument in einem offiziellen Verfahren verwendet werden soll. Ohne die Beglaubigung durch einen solchen Übersetzer sind diese Dokumente vor spanischen Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen nicht rechtsgültig. In der Regel ist für das Originaldokument eine Apostille erforderlich, um dessen Echtheit zu bestätigen, nicht jedoch für die Übersetzung selbst.

Dies sind die häufigsten Anwendungsbereiche:

  • Vorlage beim spanischen Standesamt: Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden.
  • Anerkennung von akademischen Abschlüssen: Wenn Sie an einer spanischen Universität studieren oder einen Beruf anerkennen lassen möchten, müssen Sie beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen und akademischen Unterlagen vorlegen.
  • Immobilienkäufe oder Handelsgeschäfte: Kaufverträge für Immobilien, Gründungsdokumente von Gesellschaften, wie Gründungsurkunden, Gesellschaftsverträge, Auszüge aus dem Handelsregister, Vollmachten, eidesstattliche Erklärungen, andere notarielle Urkunden usw. Für diese Formalitäten ist es in der Regel erforderlich, das Originaldokument mit einer Apostille zu versehen, die ebenfalls übersetzt werden muss.
  • Erbangelegenheiten: Testament, Eröffnungsurkunde, Erbschein, Europäische Erbschein (CSE).
  • Verwaltungs- und Gerichtsverfahren: zum Beispiel für die Beantragung der spanischen Staatsangehörigkeit, für Einwanderungs- und Aufenthaltsverfahren (Visa, Aufenthaltsgenehmigungen) sowie für Gerichtsverfahren (Urteile, Klagen) und Eheschließungen.

Vertrauen Sie auf eine Übersetzung, die in Spanien vorbehaltlos akzeptiert wird.