Beglaubigte Übersetzung Tschechisch Deutsch

Tschechisch Übersetzer in Stuttgart gesucht? Als allgemein ermächtigte Übersetzerin (Landgericht Potsdam) für die tschechische Sprache biete ich Ihnen beglaubigte Übersetzungen Tschechisch Deutsch zur Vorlage bei deutschen Behörden, Ämtern, Gerichten etc. Ich fertige Ihnen eine beglaubigte Übersetzung Tschechisch Deutsch u.a. von folgenden Urkunden oder anderen offiziellen Dokumenten an:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Buch der Familie
  • Berufsabschlusszeugnis
  • Diplom, Universitätszeugnis
  • Arbeitszeugnisse, Empfehlungsschreiben
  • Sprachzeugnisse, Sprachzertifikate
  • Abiturzeugnis
  • Schulzeugnis
  • Führerschein
  • Apostille
  • Kontoauszüge
  • Bestätigungen, Bescheinigungen jeder Art
  • Führungszeugnis
  • Lebenslauf, CV
  • Steuerbescheid
  • Meldebestätigung
  • Notarielle Urkunden, notarielle Beglaubigung
  • Auszug aus dem Handelsregister, Grundbuchauszug
  • Verträge
  • Testamente

Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung Tschechisch > Deutsch? Was benötige ich für ein Angebot?

  • Scan oder sehr gutes Foto des Dokumentes
  • Fertigstellungsdatum
  • Senden Sie diese Informationen bitte an: info@claudiaschultze.de
  • Hinweis: Jedes Dokument ist anders. Die Kosten der Übersetzung Tschechisch Deutsch richtet sich nach der Anzahl der Wörter, dem Formatierungsaufwand und dem Fachlichkeitsgrad. Für jede Übersetzungsanfrage erhalten Sie ein individuelles Preisangebot.

Auf der Rückseite meines Dokumentes befinden sich noch Stempel und/oder Unterschriften. Was passiert damit?

Sämtliche Stempel und Unterschriften sind Teil des Dokumentes und müssen übersetzt werden. Wenn Ihr Dokument außerdem über eine Apostille verfügt, können Sie sich bei der Institution, wo Sie die beglaubigte Übersetzung vorlegen werden, informieren, ob Sie die Übersetzung dieser Apostille benötigen.

Muss ich mein Dokument persönlich zur Übersetzerin bringen oder es postalisch zusenden und die beglaubigte Übersetzung abholen?

Sie senden das zu übersetzende Dokument auf elektronischem Wege (gut lesbarer Scan per E-Mail). Es ist nicht notwendig, das Dokument im Original vorzulegen. Im Bestätigungsvermerk (auch: Beglaubigungsformel) wird dann vermerkt, ob die Übersetzung vom Original oder von einer Kopie erstellt wurde. Die Gültigkeit wird davon nicht beeinflusst.

Ist die beglaubigte Übersetzung in allen deutschen Bundesländern gültig?

Ja, obwohl ein Übersetzer immer nur von einem Gericht (Landgericht, Oberlandgericht) ermächtigt oder bestellt wird, werden die beglaubigten Übersetzungen von den Behörden in allen Bundesländern anerkannt.

Konsultieren Sie meine Preise hier. Holen Sie sich gleich Ihr persönliches Angebot über das dort hinterlegte Kontaktformular ein.

Artikel auf Tschechisch lesen:

https://claudiaschultze.de/overene-preklady-z-cestiny-do-nemciny/

Deutscher Rechtsanwalt in Prag

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