Beglaubigte Übersetzung mit elektronischer Signatur (QES)

Manchmal geht es schnell — und dann zählt jeder Tag, den Sie nicht auf den Postweg warten möchten. Mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur (QES) kann ich beglaubigte Übersetzungen vollständig digital ausfertigen und Ihnen per E-Mail zustellen. Kein Briefumschlag, kein Wartentag, kein zusätzlicher Aufwand auf Ihrer Seite.


Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Die rechtliche Grundlage im deutschen Recht schafft § 126a BGB: Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen. In Verbindung mit Art. 25 Abs. 2 der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 bedeutet das: Eine mit QES unterzeichnete Übersetzung ist der handschriftlich beglaubigten Übersetzung rechtlich gleichgestellt.

Das bedeutet für Ihre beglaubigte Übersetzung: Die Übersetzung wird von mir digital signiert, mit einem zertifizierten Verfahren gesichert und kann anschließend von der Empfängerbehörde elektronisch verifiziert werden. Der Inhalt ist manipulationssicher und die Signatur eindeutig meiner Person zugeordnet.


Für wen eignet sich die digitale Übersetzung?

Die elektronisch signierte Übersetzung ist die richtige Wahl, wenn:

  • Spanien Ihr Zielland ist — spanische Behörden akzeptieren Übersetzungen mit QES in der Regel problemlos, auch ohne zusätzliche Apostille. Mehr zum Thema Übersetzungen für Spanien.
  • Sie dringend eine Übersetzung benötigen und keine Zeit für den Postweg haben.
  • Sie Ihre Unterlagen ohnehin elektronisch einreichen — zum Beispiel über ein Online-Portal, per E-Mail an ein Notariat oder an eine Handelskammer.
  • Sie Unternehmenskunden sind und mehrere Dokumente regelmäßig übersetzen lassen: Mit der digitalen Lösung entfällt der Verwaltungsaufwand rund um Postadressen, Sendungsverfolgung und Archivierung.

Wichtig: Bitte klären Sie vor der Beauftragung mit der zuständigen Stelle, ob eine elektronisch signierte Übersetzung in Ihrem konkreten Fall anerkannt wird. Ich berate Sie dabei gerne.


Wie läuft die Beauftragung ab?

Der Ablauf ist derselbe wie bei einer klassischen beglaubigten Übersetzung — nur der Versandweg ändert sich:

1. Dokument einsenden Senden Sie mir einen hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihres Dokuments per E-Mail an info@claudiaschultze.de. Bei mehrseitigen Dokumenten bitte alle Seiten — auch die Rückseite, wenn dort Stempel oder Vermerke vorhanden sind.

2. Angebot erhalten Sie erhalten ein individuelles Angebot. Geben Sie dabei an, dass Sie die Übersetzung mit elektronischer Signatur wünschen. Mehr zum Thema Preise

3. Zahlung Nach Ihrer Bestätigung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail. Zahlung per Überweisung oder PayPal. Bei dringenden Aufträgen können Sie mir einen Screenshot der Zahlungsbestätigung schicken, damit ich sofort beginnen kann.

4. Digitale Vorschau Sie erhalten die fertige Übersetzung zunächst zur Prüfung — bitte kontrollieren Sie alle Namen, Daten und persönlichen Angaben sorgfältig.

5. Zustellung per E-Mail Nach Ihrer Freigabe erhalten Sie die rechtsgültig signierte Übersetzung als PDF-Datei per E-Mail. Die Signatur ist in der Datei eingebettet und kann jederzeit verifiziert werden.


Vorteile auf einen Blick

  • Schneller: Kein Postversand — Zustellung innerhalb weniger Stunden nach Freigabe möglich
  • Rechtssicher: QES nach eIDAS-Verordnung, gleichgestellt mit handschriftlicher Unterschrift
  • Überall abrufbar: Das signierte PDF lässt sich direkt bei Online-Portalen hochladen oder per E-Mail weiterleiten
  • Empfohlen für Spanien: Spanische Behörden und Notariate akzeptieren elektronisch signierte Übersetzungen in der Regel — die MAEC-Registrierung sorgt zusätzlich für Vertrauen

Häufige Fragen zur elektronisch signierten Übersetzung

Ist eine elektronisch signierte Übersetzung in Deutschland rechtsgültig?

Ja. Die qualifizierte elektronische Signatur ist nach Art. 25 der EU-eIDAS-Verordnung der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Ob eine Behörde oder Institution die digitale Variante im Einzelfall akzeptiert, hängt jedoch von deren internen Vorgaben ab — bitte fragen Sie vorab nach.

Kann ich die signierte Übersetzung ausdrucken?

Technisch ja — aber dann verliert sie ihren rechtlichen Vorteil als elektronisch signiertes Dokument. Für die physische Einreichung bei Behörden empfehle ich weiterhin die klassische beglaubigte Übersetzung per Post.

Wird die digitale Übersetzung in Spanien anerkannt?

In der Regel ja. Als in Spanien registrierte Traductora Jurada (MAEC) sind meine Übersetzungen bei spanischen Behörden bekannt und anerkannt — auch in digitaler Form. Das spart zusätzlich die Apostille.

Wird die digitale Übersetzung in Lateinamerika anerkannt?

Das hängt vom Einzelfall ab. In den meisten Fällen wird jedoch eine zusätzliche Apostille für die Unterschrift des Übersetzers benötigt. Diese wird nur auf Papierdokumenten ausgestellt. Eine digitale Ausfertigung mit QES ist dann nicht möglich.

Was kostet die Übersetzung mit elektronischer Signatur?

Die Übersetzungskosten entsprechen denen der klassischen beglaubigten Übersetzung. Das genaue Angebot erhalten Sie nach Einsendung Ihres Dokuments.

Hinweis zur Anerkennung

Bevor Sie eine elektronisch signierte Übersetzung beauftragen, empfehle ich, bei der Zielstelle (Behörde, Notar, Handelskammer) kurz nachzufragen, ob diese Form akzeptiert wird. Ich berate Sie dabei gerne und helfe bei der Einschätzung — kostenlos und unverbindlich.