Zusammen mit dem Antrag auf Einbürgerung sind eine Reihe von Dokumenten erforderlich. Für Dokumente aus Spanien oder Lateinamerika benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Spanisch <> Deutsch. Gern stehe ich Ihnen als allgemein beeidigte und ermächtigte Übersetzerin unterstützend zur Seite.
Einbürgerungsprozess: Schritte & Dokumente
Für eine Einbürgerung in Deutschland müssen in der Regel verschiedene Dokumente und Nachweise eingereicht werden, um die rechtlichen, persönlichen und finanziellen Voraussetzungen zu prüfen. Ich liste sie strukturiert auf:
1. Personalausweis/Reisepass
- Gültiger Reisepass oder Passersatzpapier.
- Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis, falls nicht EU-Bürger.
2. Nachweis über den Aufenthalt
- Meldebescheinigung bzw. aktueller Auszug aus dem Melderegister.
- Aufenthaltsdauer in Deutschland (meist 6–8 Jahre, ggf. 3–5 Jahre bei Integrationsleistungen oder Ehe mit Deutschem).
3. Sprachkenntnisse
- Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER (z. B. Sprachzertifikat, Integrationskursabschluss).
4. Nachweis über Integration
- Ein Integrationskurs-Zertifikat oder sonstige Nachweise über gesellschaftliche Integration, z. B. Arbeitsleben, Engagement.
5. Lebensunterhalt / Einkommen
- Einkommensnachweise der letzten 12–24 Monate (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Kontoauszüge).
- Nachweise über Arbeitslosigkeit oder Sozialleistungen (sofern relevant).
6. Ehe / Familie
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
- Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden).
- Nachweise über deutsche Staatsangehörigkeit von Ehepartnern oder Kindern (falls relevant).
7. Straffreiheit / Führungszeugnis
- Führungszeugnis aus Deutschland (Erwachsenenstrafregister).
- ggf. polizeiliche Führungszeugnisse aus anderen Ländern, in denen man länger gelebt hat.
8. Einbürgerungstest
- Teilnahmebescheinigung des Einbürgerungstests („Leben in Deutschland“) oder Nachweis über anderweitige Staatsbürgerkunde/Politikwissen.
9. Sonstige Nachweise
- Nachweis über Abgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, falls die deutsche Staatsangehörigkeit die bisherige ersetzen soll (Einbürgerungsvoraussetzung).
- Unterlagen zu besonderen Umständen, z. B. Asylstatus, Flüchtlingsanerkennung oder Härtefallregelungen.
Anforderungen können variieren: Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren. Am besten ist es, vorab bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde die benötigten Unterlagen zu erfragen, damit keine Dokumente fehlen.
Beglaubigte Übersetzung Spanisch <> Deutsch: alle Dokumente auf Spanisch müssen durch einen in Deutschland beeidigten/ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Gern fertige ich Ihnen die notwendigen beglaubigten Übersetzungen für Ihre spanischsprachigen Dokumente an.
Zusätzliche Anforderungen
Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Einbürgerungsverfahrens. Es stellt sicher, dass die Antragstellenden die demokratischen Werte und Rechtsprinzipien Deutschlands anerkennen. Dazu müssen mehrere Fragen schriftlich beantwortet werden und vorher eine formelle Erklärung abgegeben werden.
Reform 2024: Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG)
Die wichtigsten Änderungen (seit 27. Juni 2024)
- Die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung wurde von 8 auf 5 Jahre reduziert – bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf 3 Jahre
- Die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft entfällt grundsätzlich – der Grundsatz der Mehrstaatigkeit wird eingeführt
- Betroffene Kinder erhalten bei Geburt in Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern ein Elternteil mindestens 5 Jahre dort lebt
Lateinamerika & Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft
Länder, die keine Aufgabe der Staatsbürgerschaft erlauben
Einige lateinamerikanische Staaten gestatten keine formelle Aufgabe der Staatsbürgerschaft – relevant, wenn Dual Citizenship Voraussetzung ist:
- Argentinien: Staatsbürgerschaft ist unverzichtbar, kann gesetzlich nicht aufgegeben werden
- Ecuador, Dominikanische Republik, Guatemala, Mexiko, Nicaragua, Panama, Uruguay: Aufgabe der Staatsbürgerschaft ist rechtlich nicht möglich oder extrem schwierig
Keine Aufgabe der Staatsbürgerschaft mehr notwendig
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 müssen Personen, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten, ihre bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht mehr aufgeben. Dies gilt jedoch nur, wenn auch das Herkunftsland die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt.
Für Staatsangehörige folgender lateinamerikanischer Länder ist die doppelte Staatsangehörigkeit seitdem grundsätzlich möglich:
- Venezuela
- Kolumbien
- Peru
Diese Länder haben keine Gesetze, die den Verlust der Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit vorsehen. Daher können ihre Staatsbürger nun die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ohne ihre ursprüngliche aufgeben zu müssen.
Was kommt nach der Einbürgerung?
1. Ausstellung der Einbürgerungsurkunde
Nach erfolgreicher Prüfung und Annahme des Antrags stellt die Einbürgerungsbehörde die Einbürgerungsurkunde aus.
Diese Urkunde ist der offizielle Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie enthält in der Regel:
- Name, Geburtsdatum und Geburtsort
- bisherige Staatsangehörigkeit
- Datum der Einbürgerung
- Bestätigung des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
2. Anmeldung der neuen Staatsangehörigkeit
Mit der Urkunde kann man nun alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers wahrnehmen, z. B.:
- Deutscher Pass / Personalausweis beantragen
- Wahlrecht ausüben
- Sozial- und Rechtsschutz in Deutschland
3. Vorlage der Urkunde im Herkunftsland
Nicht zwingend notwendig, es sei denn:
Das Herkunftsland verlangt eine formelle Meldung oder den Nachweis der neuen Staatsangehörigkeit.
- Zum Beispiel für administrative Zwecke oder um zu bestätigen, dass man die ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten oder verloren hat.
In Ländern, die die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben (z. B. viele lateinamerikanische Staaten), wird die Urkunde oft nur dann benötigt, wenn man:
- einen Reisepass des Herkunftslandes verlängern möchte
- bestimmte Staatsangehörigkeitsrechte nutzen will (z. B. Eigentum, Arbeit im öffentlichen Dienst)
4. Praktische Schritte nach Erhalt der Urkunde
- Deutschen Reisepass und Personalausweis beantragen
- Evtl. Arbeitgeber, Bank, Versicherung informieren
- Doppelte Staatsbürgerschaft anmelden bei der Botschaft/Konsulat des Herkunftslandes (wenn erwünscht)
- Familienangehörige informieren, falls sie in Verfahren oder Nachweisen involviert sind
Beglaubigte Übersetzung Deutsch > Spanisch Einbürgerungsurkunde
Zur Vorlage Ihrer Einbürgerungsurkunde in Spanien oder Lateinamerika, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Einbürgerungsurkunde ins Spanische anzufertigen.
Für Spanien erstelle ich Ihnen die beglaubigte Übersetzung Deutsch > Spanisch gern direkt mit dem MAEC-Siegel und/oder mit elektronischer Unterschrift, um die Übersetzung rechtsgültig in Spanien vorzulegen.