Unternehmensgründung in der Tschechischen Republik

Tipps, Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Die Tschechische Republik gilt seit Jahren als attraktiver Standort für Firmengründungen – sowohl für tschechische als auch ausländische Unternehmer. Dank der zentralen Lage in Europa, vergleichsweise niedriger Unternehmenssteuern und guter Infrastruktur entscheiden sich viele Gründer dafür, ihr Unternehmen in Tschechien zu registrieren.

In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei der Gründung eines Unternehmens in der Tschechischen Republik beachten müssen – von der Wahl der Unternehmensform bis zu sprachlichen und rechtlichen Hürden.


1. Beliebte Unternehmensformen

Die häufigsten Rechtsformen in Tschechien sind:

  • S.R.O. (společnost s ručením omezeným) = Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Mindeststammkapital: 1 CZK
    • Mindestanzahl der Gesellschafter: 1
    • Beliebteste Form bei ausländischen Gründern
  • A.S. (akciová společnost) = Aktiengesellschaft
    • Mindestkapital: 2 Mio. CZK (ca. 80.000 EUR)
    • Eher für größere Unternehmen geeignet
  • OSVČ (osoba samostatně výdělečně činná) = Selbstständige natürliche Person (Freiberufler, Einzelunternehmer)
    • Einfachste Form
    • Anmeldung bei Gewerbeamt (živnostenský úřad)

2. Voraussetzungen für ausländische Gründer

Ausländer – sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten – dürfen in Tschechien ein Unternehmen gründen. Für EU-Bürger gelten keine besonderen Aufenthaltsbedingungen. Drittstaatenangehörige benötigen eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung zu Geschäftszwecken.

Erforderliche Unterlagen:

  • Reisepass bzw. Personalausweis
  • Nachweis der Anschrift
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung
  • Gründungsurkunde und Satzung
  • Handelsregisterauszug (falls bereits Firma existiert)

3. Ablauf der Gründung einer s.r.o. (tschechische Form der GmbH)

  1. Namenswahl und Vorabprüfung beim Handelsregister
  2. Notarielle Gründungsurkunde / Gesellschaftsvertrag
  3. Eröffnung eines Bankkontos zur Einzahlung des Stammkapitals
  4. Einholung einer Gewerbeberechtigung (živnostenský list)
  5. Eintragung in das Handelsregister (obchodní rejstřík)
  6. Registrierung beim Finanzamt (Finanční úřad)
  7. ggf. Anmeldung bei Sozialversicherung, Gesundheitskasse, Arbeitsamt

4. Sprache und Dokumente

Amtssprache ist Tschechisch. Alle offiziellen Unterlagen (z. B. Gesellschaftsvertrag, Vollmachten, Handelsregisterauszüge) müssen in Tschechisch eingereicht werden.

Wenn Sie keine tschechischen Sprachkenntnisse besitzen, ist eine beglaubigte Übersetzung (soudní překlad oder ověřený překlad) erforderlich – etwa für:

  • Notarielle Gründungsurkunden
  • Handelsregisterauszüge
  • Ausweisdokumente

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5. Steuern und Buchhaltung

  • Körperschaftsteuer: 19 %
  • Dividendensteuer: 15 % (für natürliche Personen mit Wohnsitz in CZ)
  • Umsatzsteuer (DPH): 21 % Standard, 15 % / 10 % reduziert

Alle Unternehmen sind zur Buchführung verpflichtet. Ab bestimmten Umsatzgrenzen ist auch eine MwSt-Registrierung (DPH) notwendig. Ein tschechischer Steuerberater ist sehr zu empfehlen.


6. Vorteile der Unternehmensgründung in Tschechien

  • EU-Mitgliedsstaat mit stabilem Rechtssystem
  • Attraktive Lohnkosten
  • Gute Anbindung nach Deutschland und Österreich
  • Hohe Akzeptanz digitaler Verwaltung
  • Niedriges Gründungskapital (besonders bei S.R.O.)

7. Häufige Fehler vermeiden

  • Fehlende Übersetzungen bei Dokumenten (⇒ beglaubigte Übersetzung notwendig)
  • Keine vorherige Steuerberatung
  • Unklare Zuständigkeiten zwischen Notar, Gewerbeamt und Finanzamt
  • Unvollständige Anmeldung bei Sozialversicherungen

8. Fazit

Die Gründung eines Unternehmens in der Tschechischen Republik ist vergleichsweise unkompliziert – wenn man sich gut vorbereitet. Wer die Sprache nicht spricht, sollte sich rechtzeitig um professionelle Hilfe kümmern. Besonders wichtig ist der Einsatz von beglaubigten Übersetzungen (soudní překlad oder ověřený překlad).

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Für alle rechtlichen Fragen zur Unternehmensgründung in Tschechien steht Ihnen Dr. Stephan Heidenhain gern mit Rat und Tat zur Seite.

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