Apostille Tschechische Republik

Apostille einholen in der Tschechischen Republik

Apostille einholen in der Tschechischen Republik – So geht’s

Wer eine tschechische Urkunde im Ausland verwenden möchte, benötigt nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern häufig erstmal eine Apostille – eine internationale Beglaubigung, die die Echtheit des Dokuments bestätigt. Weitere Informationen darüber, was eine Apostille ist, lesen Sie hier. Sie können sich diesen Artikel auch auf Tschechisch abzeigen lassen. In diesem Artikel gebe ich Ihnen eine kurze Anleitung, wie Sie eine Apostille in der Tschechischen Republik einholen können.

Wichtig: Die Apostille müssen Sie selbst einholen! Sie bestätigt, dass die Unterschrift auf dem Dokument, echt ist. Die Apostille muss auch übersetzt werden.

Ablauf zur Einholung einer Apostille in der Tschechischen Republik

Der Ablauf zur Einholung einer Apostille in der Tschechischen Republik ist zweistufig: Zuerst muss das Originaldokument von der zuständigen Stelle vorbeglaubigt werden, z. B. dem Krajský úřad für Personenstandsurkunden oder dem Bildungsministerium für Schulzeugnisse. Danach kann das Außenministerium der Tschechischen Republik die Apostille erteilen.

Die Bearbeitung erfolgt persönlich oder per Post – mit einer Gebühr von 300 Kč.

Zuständigkeiten für die Vorbeglaubigung von Dokumenten in Tschechien

Je nach Dokumentenart sind verschiedene Stellen für die Vorbeglaubigung zuständig. Hier sind die wichtigsten Zuständigkeiten für die Vorbeglaubigung von Dokumenten in Tschechien (für Apostille oder Superlegalisation):

  • Personenstandsurkunden, d.h. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden: zuständiger Regionalbehörde (Krajský úřad) oder Magistrat der Hauptstadt Prag.

  • Gerichtliche Dokumente wie Urteile, Beschlüsse, Gerichtsentscheidungen: zuständiges Gericht oder Justizministerium.

  • Schul- und Hochschuldokumente, Universitätsabschlüsse: Bildungsministerium.

  • Handelsregisterauszüge, notariell beglaubigte Urkunden: Justizministerium.

Nach der Vorbeglaubigung erfolgt die Apostille oder Superlegalisation beim Außenministerium.

Weitere Infos auf Deutsch erteilt auch die Deutsche Botschaft in Prag: Apostilleverfahren und Nachweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden

Ablauf für die anschließende beglaubigte Übersetzung Ihres Dokumentes mit Apostille

Die Apostille muss für den Dokumentenverkehr in Deutschland auch übersetzt werden. Holen Sie daher immer zuerst die Apostille bei der zuständigen Stelle in der Tschechischen Republik ein und schicken mir anschließend das apostillierte Dokument zu, um Ihnen direkt ein vollständiges Angebot unterbreiten zu können.