Wer amtliche Dokumente wie Urkunden, Führerscheine, Führungszeugnisse, notarielle Protokolle und Urkunden, Verträge, Vollmachten, Diplome, Abschlussurkunden, Zeugnisse oder sonstige Bescheinigungen aus dem Spanischen oder Tschechischen ins Deutsche übersetzen lassen möchte, braucht einen Übersetzer für eine sogenannte amtlich beglaubigte Übersetzung. Doch wie finde ich den richtigen Übersetzer – und woran erkenne ich, dass er oder sie überhaupt dazu berechtigt ist, solche Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift auszustellen?
Woher weiß ich, ob ein Übersetzer für Spanisch oder Tschechisch ermächtigt oder beeidigt ist?
Nicht jeder, der Sprachen beherrscht, darf amtliche Dokumente übersetzen und beglaubigen. Nur speziell geprüfte Übersetzer dürfen sogenannte amtlich beglaubigte Übersetzungen anfertigen, die in Deutschland rechtlich anerkannt sind. Diese Übersetzer müssen durch eine offizielle Stelle – in der Regel ein Landgericht oder Oberlandesgericht – ermächtigt, beeidigt oder öffentlich bestellt worden sein.
Du kannst auch online im offiziellen Justizportal prüfen, ob ein Übersetzer gelistet ist.
Hier kannst du meine Ermächtigung überprüfen
Dolmetscher oder Übersetzer – was ist der Unterschied?
Die Begriffe Dolmetscher und Übersetzer werden oft verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Tätigkeiten:
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Übersetzer arbeiten schriftlich: Sie übertragen Texte, Urkunden und andere Dokumente von einer Sprache in eine andere.
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Dolmetscher arbeiten mündlich: Sie übersetzen das gesprochene Wort, z. B. bei Gerichtsverhandlungen, Behördenterminen oder Konferenzen.
Beide Berufsgruppen können beeidigt oder ermächtigt sein – je nachdem, ob sie für schriftliche oder mündliche Sprachmittlung zugelassen sind. Für eine sog. amtlich beglaubigte Übersetzung von Dokumenten brauchst du einen ermächtigten Übersetzer, nicht unbedingt einen Dolmetscher.
Wo finde ich eine Liste mit ermächtigten oder beeidigten Übersetzern für Spanisch oder Tschechisch?
Die offiziellen Verzeichnisse sind öffentlich zugänglich. Besonders hilfreich ist das gemeinsame Justizportal des Bundes und der Länder:
https://www.justiz-dolmetscher.de
Dort kannst du gezielt nach Sprachkombinationen wie Spanisch–Deutsch oder Tschechisch–Deutsch suchen und dir anzeigen lassen, wer in welchem Bundesland zur Erstellung beglaubigter Übersetzungen berechtigt ist.
Tipp: Achte auf deinen Wohnort oder den Ort der Behörde, bei der du das Dokument einreichen willst. Manche Ämter bevorzugen Übersetzungen von lokal ermächtigten Übersetzern.
Was ist der Unterschied zwischen „ermächtigten“, „beeidigten“ und „öffentlich bestellten“ Übersetzern?
In Deutschland bedeuten diese Begriffe im Alltag meist das Gleiche – sie werden regional unterschiedlich verwendet:
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Ermächtigt: Wird z. B. in Brandenburg verwendet
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Beeidigt: Häufig in Bayern und anderen südlichen Bundesländern
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Öffentlich bestellt: In manchen Bundesländern wie Baden-Württemberg gängig
Rechtlich gesehen haben alle dieselbe Funktion: Sie dürfen amtlich beglaubigte Übersetzungen anfertigen, die von Behörden anerkannt werden.
Was ist der Unterschied zwischen beglaubigter und bestätigter Übersetzung?
Der Begriff „beglaubigte Übersetzung“ oder \“amtlich beglaubigte Übersetzung\“ ist zwar im Alltag üblich, rechtlich gesehen sprechen Fachleute in Deutschland jedoch korrekter von einer „bestätigten Übersetzung“.
Warum? Weil nur Notare in Deutschland etwas „beglaubigen“ dürfen – etwa Unterschriften oder Abschriften. Übersetzer hingegen dürfen keine Beglaubigung im juristischen Sinne vornehmen. Was wir tatsächlich tun:
Wir bestätigen schriftlich, dass unsere Übersetzung inhaltlich vollständig und richtig ist – und versehen sie mit Unterschrift und Stempel. Diese Form der „Beglaubigung“ durch Übersetzer ist rechtlich eine Bestätigung der Übersetzungstreue.
Trotzdem hat sich der Begriff „beglaubigte Übersetzung“ eingebürgert und ist in der Verwaltungspraxis allgemein anerkannt. Wichtig ist nur: Sie darf nur von ermächtigten oder beeidigten Übersetzern erstellt werden, sonst wird sie von Behörden nicht anerkannt.
Was gilt als Qualifikationsnachweis für Übersetzer für amtliche beglaubigte Übersetzungen
Wodurch zeichnet sich ein Übersetzer für amtlich beglaubigte Übersetzungen aus? Ermächtigte oder beeidigte Übersetzer erhalten bei Ihrer Bestallung oder Ermächtigung oder Beeidigung:
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eine Bestallungsurkunde des Land- oder Oberlandesgerichts,
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eine Bescheinigung über die Ermächtigung oder über die öffentliche Bestellung,
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sie werden im Verzeichnis Justiz-Dolmetscher.de eingetragen
Sind Übersetzer für amtlich beglaubigte Übersetzungen in ganz Deutschland anerkannt?
Ja – beglaubigte oder bestätigte Übersetzung, die von einem in Deutschland ermächtigten oder beeidigten Übersetzer erstellt wurde, ist bundesweit gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Ermächtigung erfolgte. Übersetzer für amtlich beglaubigte Übersetzungen sind deutschlandweit anerkannt.
Das regelt § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung (ZPO). Dort heißt es sinngemäß:
„Eine Übersetzung kann auch von einer anderen Person öffentlich bestellt oder allgemein beeidigt worden sein.“
Das bedeutet: Ein Übersetzer für amtlich beglaubigte Übersetzungen aus Bayern wird auch in Berlin oder Niedersachsen anerkannt – solange sie formgerecht erstellt wurde.
Wenn eine Behörde dennoch Zweifel äußert, lohnt sich ein Hinweis auf die gesetzliche Grundlage oder ein kurzer Hinweis auf die überregionale Gültigkeit.
Fazit
Wenn du eine amtlich beglaubigte Übersetzung aus dem Spanischen oder Tschechischen brauchst, ist es wichtig, auf die rechtliche Befugnis des Übersetzers zu achten. Nur ermächtigte oder beeidigte Übersetzer dürfen diese Art von Übersetzung mit Stempel und Unterschrift anfertigen.