Polizeiliches Führungszeugnis mit Apostille und beglaubigte Übersetzung Spanisch einholen
Benötigen Sie ein Führungszeugnis für Spanien oder ein anderes spanischsprachiges Land? Dann ist eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische unerlässlich. In diesem Beitrag erkläre ich Schritt für Schritt, wie Sie eine Apostille zu Ihrem Führungszeugnis erhalten, Ihr deutsches Führungszeugnis korrekt übersetzen lassen, und die Unterlagen zur Vorlage im Ausland einreichen. Mit diesen Tipps vermeiden Sie Verzögerungen und stellen sicher, dass Ihre Dokumente von den Behörden akzeptiert werden.
Woher bekomme ich mein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis beantragen Sie entweder beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts oder direkt beim Bundesamt für Justiz (nur mit elektronischer Ausweisfunktion). Für die Vorlage im Ausland wird häufig ein Führungszeugnis mit Apostille verlangt.
Wie und wo erhalte ich eine Apostille zum Führungszeugnis?
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, des Stempels und des Dokuments selbst, sodass es international anerkannt wird. Für ein deutsches Führungszeugnis ist die zuständige Stelle das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Wenn Sie nur Ihr Führungszeugnis ohne Apostille vorliegen haben und im Nachhinein eine Apostille beantragen möchten, können Sie die nachfolgenden Schritte befolgen:
Schritte zur Beantragung der Apostille beim Bundesamt für Justiz:
1. Antrag beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Sie beantragen die Erteilung einer Apostille oder Endbeglaubigung online auf der Website des BfAA und bezahlen die dort anfallende Gebühr.
Nach der Online-Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular per E-Mail.
2. Versand an das Bundesamt für Justiz (BfJ)
Senden Sie Ihr bereits vorliegendes Führungszeugnis
– zusammen mit dem per E-Mail erhaltenen Antragsformular des BfAA
– und dem Hinweis auf die benötigte Apostille oder Endbeglaubigung
unter Angabe des Ziellandes, für das die Apostille benötigt wird, an folgende Adresse:
Per Post:
Bundesamt für Justiz
Internationale Registerangelegenheiten
53094 Bonn
Bei Expressversand (Kurier):
Bundesamt für Justiz
Internationale Registerangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Allee 120–126
53113 Bonn
3. Vorbereitung durch das BfJ
Das BfJ prüft das Führungszeugnis, versieht es mit Unterschrift und Siegel und bereitet es für die Anbringung der Apostille bzw. Endbeglaubigung vor.
4. Weiterleitung an das BfAA
Das vorbereitete Führungszeugnis wird vom BfJ an das BfAA weitergeleitet, zusammen mit Ihrem Antragsformular.
5. Erteilung der Apostille und Rückversand
Nach der Anbringung der Apostille oder Endbeglaubigung sendet das BfAA das Führungszeugnis direkt an Sie zurück.
📞 Kontakt zum BfAA
Bei Fragen zum Apostilleverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das BfAA:
Telefon: 030 184730-16500 (Mo–Fr, 09:00–15:00 Uhr)
Kontaktformular: Zum Kontaktformular des BfAA
Infografik des BfJ
Hier geht’s zur Infografik des Bundesamtes für Justiz.
Was kommt zuerst – Apostille oder Übersetzung?
Zuerst sollten Sie die Apostille einholen – entweder direkt zusammen mit dem Führungszeugnis oder danach. Anschließend senden Sie beide Seiten an info@claudiaschultze.de, um ein Preisangebot zu erhalten. Nach Auftragserteilung und Zahlung wird die beglaubigte Übersetzung ins Spanische erstellt und Ihnen entweder per Post zugeschickt oder, sofern akzeptiert, mit qualifizierter elektronischer Unterschrift übermittelt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Beglaubigte Übersetzung Führungszeugnis
- Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt oder Bundesamt für Justiz beantragen
- Apostille beim Bundesamt für Justiz in Bonn anfordern, falls Führungszeugnis ohne Apostille vorliegt
- Beglaubigte Übersetzung ins Spanische zur Vorlage im Ausland in Auftrag geben
Übersetzung Führungszeugnis für Spanien mit MAEC-Siegel
Wenn eine Apostille zum Führungszeugnis von den spanischen Behörden gefordert wird, ist diese wie hier oben in der Schritt-für-Schritt-Anleitung aufgezeigt, einzuholen. Eine Apostille für meine Unterschrift als ermächtigte Übersetzerin ist jedoch nicht notwendig. Ich bin vom spanischen Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación – MAEUEC, kurz: MAEC) als Übersetzerin beeidigt (traductora jurada por el MAEUEC, No. 11493). Das bedeutet, dass für Spanien keine zusätzliche Apostille erforderlich ist. Die beglaubigte Übersetzung wird von den spanischen Behörden direkt anerkannt, insbesondere wenn sie mit dem MAEC-Siegel versehen ist.
Übersetzung Führungszeugnis für Lateinamerika
Für Lateinamerika kann es erforderlich sein, dass zusätzlich zur Beglaubigung des Führungszeugnisses auch meine Unterschrift als Übersetzerin apostilliert werden muss. Dies hängt von den jeweiligen Anforderungen des Ziellandes ab. Diesen Service der Einholung der Apostille biete ich gegen eine Bearbeitungsgebühr an, sodass Ihre beglaubigte Übersetzung für Lateinamerika ebenfalls offiziell anerkannt wird.
HINWEIS: Klären Sie bitte mit der empfangenden Stelle / Behörde in Lateinamerika, ob eine Apostille oder Legalisation für die Unterschrift des Übersetzers notwendig ist.
Dies gilt für folgende Länder: Argentinien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela. Für Kuba und die Dominikanische Republik gelten andere Regeln, die hier folgen.
Schritte zur Einholung der Apostille zum Führungszeugnis und zur Übersetzung für Lateinamerika
- Führungszeugnis beantragen – entweder direkt mit Apostille oder die Apostille im Nachhinein beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten anfordern.
- Beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses ins Spanische erstellen lassen – die Übersetzung selbst kann bereits die Apostille des Originals berücksichtigen.
- Einholung der Apostille für meine Unterschrift – sollte eine Apostille für meine Unterschrift notwendig sein, wird diese beim zuständigen Landgericht beantragt, sodass die Übersetzung für das Zielland offiziell anerkannt wird. Diesen Service biete ich gegen eine Bearbeitungsgebühr an, damit dieser letzte Schritt schnell und ohne Umwege erledigt werden kann.
Legalisation zum Führungszeugnis für Kuba oder Dominikanische Republik
Für Dokumente, die in Kuba oder in der Dominikanischen Republik verwendet werden sollen, wird keine Apostille, sondern es ist eine Legalisation ausgestellt.
Der Grund liegt darin, dass beide Staaten keine Vertragsparteien des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostille-Übereinkommen von 1961) sind.
Dieses internationale Abkommen regelt, dass eine Apostille die Echtheit öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedsstaaten bestätigt und dadurch die aufwändige diplomatische oder konsularische Legalisation ersetzt.
Da Kuba und die Dominikanische Republik dem Abkommen nicht beigetreten sind, greifen die dort vereinbarten Erleichterungen nicht. Deshalb muss der klassische Weg gegangen werden:
- Vorbeglaubigung der Urkunde durch die zuständige deutsche Behörde (z. B. Landgericht, Regierungspräsidium oder Bundesverwaltungsamt).
- Endbeglaubigung (Legalisation) durch die jeweilige Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes in Deutschland.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Urkunde im Ausland als echt anerkannt wird.








