Volle Gültigkeit und Anerkennung Ihrer Übersetzung in ganz Spanien

Meine Übersetzungen genießen sofortige und volle Anerkennung in ganz Spanien. Sie können sie direkt bei Behörden, Universitäten, Gerichten oder Notaren einreichen, ohne dass weitere Schritte notwendig sind.
Hier finden Sie meinen Eintrag in der Liste der beeidigten Übersetzer in Spanien: Listado de traductores e intérpretes

Das Besondere an einer Übersetzung für Spanien mit MAEC-Siegel
Keine Apostille erforderlich (für Unterschrift des Übersetzers)
Meine Unterschrift wird direkt von den spanischen Behörden anerkannt. Sie müssen keine weitere Apostille für meine Unterschrift als beeidigte Übersetzerin einholen. Das spart Ihnen nicht nur die Kosten für eine Apostille (ca. 25–30 € pro Dokument + einmalige 29,50€ Bearbeitungspauschale von mir), sondern auch wertvolle Zeit – in der Regel fallen mindestens zwei Wochen Wartezeit weg, die für die Einholung der zusätzlichen Apostille anfallen.
Achtung: eine Apostille für Ihr Originaldokument kann trotzdem erforderlich sein. Weitere Informationen zum Thema Apostille im Allgemeinen finden Sie hier: https://claudiaschultze.de/was-ist-eine-apostille/
Elektronische Signatur: Emfpang, auch wenn Sie schon in Spanien sind
In erster Linie biete ich Ihnen die Übersetzung mit elektronischer Signatur an. In Spanien wird diese Art der Beglaubigung bereits flächendeckend und weitgehend anerkannt, was eine noch schnellere und effizientere Handhabung ermöglicht. So können Sie Ihre Übersetzung empfangen, egal, wo Sie gerade sind. Sie sparen sich Versandkosten und vor allem Zeit!
Der Versand in Papierform kann natürlich zusätzlich beauftragt werden. Hierfür stehen Ihnen die Optionen Versand per Einwurf-Einschreiben innerhalb Deutschlands oder der internationale Versand zur Verfügung. Auf Anfrage versende ich auch per Kurierdienst wie UPS, DHL oder sonstige. Fragen Sie gern bei mir an. Ich helfe Ihnen dabei, die günstigste Versandform für den Kurierdienst zu finden.
Schnelle Abwicklung
Der gesamte Prozess verläuft deutlich schneller und unkomplizierter. Ihre beglaubigte Übersetzung für Spanien ist direkt einsatzbereit.
Für welche Dokumente wird eine MAEC-Übersetzung benötigt?
In Spanien ist die beglaubigte Übersetzung durch einen vom MAEC ermächtigten Übersetzer (traductor jurado) immer dann zwingend erforderlich, wenn ein ausländisches Dokument in einem offiziellen Prozess verwendet werden soll. Ohne die Beglaubigung durch einen solchen Übersetzer haben diese Dokumente keine rechtliche Gültigkeit vor spanischen Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen. Die Apostille ist dabei in der Regel für das Originaldokument erforderlich, um dessen Echtheit zu bestätigen, nicht aber für die Übersetzung selbst.
Hier sind die häufigsten Anwendungsbereiche:
- Vorgänge beim spanischen Personenstandsregister (Standesamt), dem Registro Civil: Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde
- Anerkennung von Bildungsabschlüssen (Homologación): Wenn Sie an einer spanischen Universität studieren oder einen Beruf anerkennen lassen möchten, sind beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen und Notenübersichten unerlässlich.
- Immobilien- oder Geschäftsverkehr: Immobilienkaufverträge, Firmengründungsdokumente wie Gründungsurkunde, Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug, Vollmachten, eidesstattliche Erklärungen, sonstige notarielle Urkunden usw. Für diese Prozesse ist meistens eine Apostille für das Originaldokument erforderlich, die auch mit übersetzt werden muss.
- Erbschaftsangelegenheiten: Testament, Eröffnungsniederschrift, Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
- Behördliche und juristische Verfahren: Zum Beispiel für die Beantragung der spanischen Staatsangehörigkeit, für Einwanderungs- und Aufenthaltsverfahren (Visa, Aufenthaltsgenehmigungen) sowie für Gerichtsverfahren (Urteile, Klageschriften) und die Eheschließung.
Verlassen Sie sich auf eine Übersetzung, die in Spanien ohne Wenn und Aber akzeptiert wird.