Immer wieder erhalte ich Anfragen von Kundinnen und Kunden, die bereits eine Übersetzung im Ausland anfertigen lassen haben und mich anschließend fragen, ob ich diese Übersetzungen in Deutschland einfach „überbeglaubigen“ oder mit meinem Stempel bestätigen kann.
Die kurze Antwort lautet:
Nein – das mache ich grundsätzlich nicht.
Warum eine einfache Überbeglaubigung einer Fremdübersetzung nicht möglich ist
Als in Deutschland beeidigte Urkundenübersetzerin darf ich nur Übersetzungen mit meinem Stempel versehen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ich persönlich bestätigen kann.
Mit meiner Beglaubigung erkläre ich offiziell, dass:
- die Übersetzung vollständig ist
- der Inhalt korrekt übertragen wurde
- alle Angaben mit dem Original übereinstimmen
Das bedeutet:
Ich übernehme mit meinem Namen und meinem Stempel die volle rechtliche Verantwortung für den Inhalt.
Schon kleinste Fehler machen eine Neuübersetzung notwendig
In der Praxis zeigt sich sehr häufig:
Selbst wenn eine Fremdübersetzung auf den ersten Blick korrekt wirkt, finden sich bei genauer Prüfung oft kleine Abweichungen wie zum Beispiel:
- falsch gesetzte Kommas
- Schreibfehler bei Namen
- uneinheitliche Datumsformate
- ausgelassene Vermerke
- ungenaue Übersetzung juristischer Begriffe
Und genau hier liegt das Problem:
Bereits ein einziges falsch gesetztes Komma kann dazu führen, dass ich die komplette Übersetzung neu anfertigen muss, um sie anschließend rechtlich korrekt selbst beglaubigen zu können.
Denn sobald ich Änderungen vornehmen muss, handelt es sich nicht mehr um eine bloße Bestätigung einer fremden Übersetzung, sondern um eine eigene Übersetzung.
Warum ich keine Verantwortung für fremde Übersetzungen übernehme
Eine Überbeglaubigung einer fremden Übersetzung würde bedeuten, dass ich für die Arbeit einer anderen Person hafte.
Das ist für mich aus fachlicher und rechtlicher Sicht nicht vertretbar.
Denn ich kann nicht sicher nachvollziehen:
- welche Qualifikation der ursprüngliche Übersetzer hatte
- nach welchen Standards gearbeitet wurde
- ob alle Inhalte wirklich vollständig übernommen wurden
Als beeidigte Übersetzerin muss ich mich auf meine eigene Arbeit verlassen können.
Was stattdessen möglich ist
Wenn eine bereits vorhandene Übersetzungen aus dem Ausland bei einer deutschen Behörde verwendet werden soll, bleibt meist nur ein sicherer Weg:
Ich fertige eine neue beglaubigte Übersetzung auf Grundlage des Originaldokuments an.
Nur so kann ich mit gutem Gewissen und rechtlich korrekt bestätigen:
„Die vorstehende Übersetzung ist richtig und vollständig.“
Mein Fazit
Wenn Kundinnen oder Kunden mich fragen, ob ich eine fremde Übersetzung aus dem Ausland einfach abstempeln kann, lautet meine Antwort immer:
Nein.
Nicht weil ich nicht helfen möchte –
sondern weil meine Beglaubigung nur dann rechtlich Bestand hat, wenn ich den Text selbst geprüft, erstellt und verantwortet habe.
Gerade bei offiziellen Dokumenten sollte es keine Unsicherheiten geben.
Und deshalb gilt für mich ganz klar:
Fremdübersetzungen aus dem Ausland überbeglaubige ich nicht.








