Als Arzt in Spanien arbeiten: Anerkennung des deutschen Abschlusses

Wer sein Medizinstudium in Deutschland abgeschlossen hat und in Spanien als Arzt oder Ärztin arbeiten möchte, muss zunächst die berufliche Qualifikation anerkennen lassen. Für in der EU erworbene ärztliche Qualifikationen ist das Verfahren europarechtlich geregelt. Zuständig für die Anerkennung in Spanien ist das Ministerio de Sanidad. Der Antrag wird über das elektronische Portal RETUEX eingereicht.

Die Anerkennung der Qualifikation ist ein eigener Schritt. Um anschließend ärztlich tätig zu werden, sind außerdem die Eintragung bei der zuständigen Ärztekammer (Colegio Oficial de Médicos), eine Berufshaftpflichtversicherung und weitere Voraussetzungen zu beachten. Die aktuellen Voraussetzungen finden Sie auf der Website des spanischen Gesundheitsministeriums.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für deutsche Ärztinnen und Ärzte nennt die spanische Bildungsabteilung in Deutschland unter anderem folgende Unterlagen:

  • gültiger spanischer DNI oder NIE sowie Ausweis oder Reisepass
  • ärztlicher Hochschulabschluss beziehungsweise Berufsdiplom
  • Konformitätsbescheinigung der zuständigen deutschen Stelle. Sie bestätigt, dass der Abschluss die Anforderungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie erfüllt.
  • Certificate of Good Standing beziehungsweise Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen deutschen Ärztekammer oder Behörde
  • beglaubigte Kopien der erforderlichen Dokumente
  • beeidigte Übersetzungen aller Unterlagen, die nicht auf Spanisch vorliegen

Das Good-Standing-Zertifikat darf bei der Einreichung laut den Hinweisen der spanischen Bildungsabteilung höchstens drei Monate alt sein. Wer zusätzlich eine Facharztqualifikation anerkennen lassen möchte, muss dafür gegebenenfalls einen eigenen Antrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen können je nach persönlichem Fall variieren. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung die aktuellen Vorgaben des Ministerio de Sanidad und des RETUEX-Portals. Eine Übersicht für Antragstellende in Deutschland bietet auch die spanische Bildungsabteilung.

Warum muss die Übersetzung beeidigt sein?

Für das Anerkennungsverfahren verlangt die spanische Bildungsabteilung beeidigte Übersetzungen von Dokumenten, die nicht auf Spanisch ausgestellt sind. Die Übersetzung muss von einer Person angefertigt werden, die für die jeweilige Sprachkombination vom spanischen Außenministerium (MAEC) als Traductor/a Jurado/a ernannt wurde.

Als Traductora Jurada por el MAEC fertige ich offizielle Übersetzungen aus dem Deutschen ins Spanische an. Meine beeidigten Übersetzungen sind in Spanien amtlich gültig und benötigen dort grundsätzlich keine zusätzliche Legalisation. Sie erhalten die Übersetzung mit meiner Unterschrift und meinem MAEC-Siegel.

MAEC-Siegel oder deutscher Stempel: Wo liegt der Unterschied?

Wenn Sie die Übersetzungen von einer in Deutschland ermächtigten Übersetzerin oder einem ermächtigten Übersetzer anfertigen lassen, benötigen Sie anschließend für jedes Dokument eine Apostille. Diese wird beim zuständigen Landgericht beantragt und kostet etwa 25 € pro Dokument.

Mit einer Übersetzung mit MAEC-Siegel, wie ich sie anbiete, sparen Sie sich diese Gebühr.

Wo finden Sie beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer?

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Auskunft des spanischen Gesundheitsministeriums, der Ärztekammer oder eine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die aktuellen Anforderungen der zuständigen spanischen Stellen.

Sie benötigen eine beeidigte Übersetzung für Spanien?

Ich unterstütze Sie mit offiziellen Übersetzungen Ihrer deutschen ärztlichen Unterlagen ins Spanische. Schicken Sie mir gern Scans oder gut lesbare Fotos Ihrer Dokumente. Ich prüfe, welche Unterlagen übersetzt werden müssen, und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.