Heiraten in Deutschland Spanier Südamerikaner

Heiraten in Deutschland: Dokumente aus Spanien und Lateinamerika

Eheschliessung: Ablauf, Dokumente & Beglaubigte Übersetzung

Die Eheschließung in Deutschland für Ausländer ist ein wichtiger Schritt für internationale Paare, die ihre Partnerschaft offiziell machen möchten. Besonders für Paare aus Spanien oder Lateinamerika stellen sich viele Fragen: Welche Dokumente werden benötigt? Wann ist eine Apostille erforderlich? Welche Unterlagen müssen beglaubigt übersetzt werden?

1. Anmeldung der Eheschließung in Deutschland beim Standesamt für Ausländer der Eheschließung beim Standesamt

Jede Eheschließung in Deutschland muss beim zuständigen Standesamt des Wohnsitzes eines der Partner angemeldet werden. Dort prüft das Standesamt die Ehevoraussetzungen und legt fest, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Erst nach dieser Prüfung kann ein Termin für die Trauung festgelegt werden. Es wird ein Antrag auf

2. Dokumente für die Eheschließung in Deutschland – EU- und Nicht-EU-Bürger

Allgemein für alle Paare:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Aktuelle Geburtsurkunde: besser gesagt benötigt man eine sogenannte „beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister“, die enthält außer den Angaben zur Geburt auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck bzw. die beglaubigte Registerabschrift ersetzt die frühere Abstammungsurkunde.
  • Erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Nachweis des Familienstands (ledig, geschieden, verwitwet)

Dokumente für EU-Bürger (Spanien)

  • Internationale Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift (certificado de nacimiento / certificación literal)
  • Ehefähigkeitszeugnis (certificado de capacidad matrimonial / certificado de soltería) vom spanischen Standesamt
  • Ggf. Heiratsurkunde (certificado de matrimonio, certificación literal) oder Scheidungsurteil (sentencia de divorcio) aus vorherigen Ehen

Dokumente für Nicht-EU-Bürger (Lateinamerika)

Partnerinnen und Partner aus Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, der Dominikanischen Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela benötigen:

  • Geburtsurkunde im Original (partida de nacimiento / certificado de nacimiento / certificación literal / acta de nacimiento, registro civil / registro de nacimiento) mit Apostille
  • Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis (certificado de soltería / certificado de capacidad matrimonial / carta de soltería / acta notarial) mit Apostille
  • Heiratsurkunde (partida de matrimonio / certificado de matrimonio), falls bereits verheiratet
  • Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss (sentencia de divorcio / resolución de divorcio / auto de divorcio) mit Rechtskraftvermerk und mit Apostille
  • Sterbeurkunde (certificado de defunción / partida de defunción / acta de defunción) des früheren Ehepartners, falls zutreffend (mit Apostille)

💡 Wichtig: Für alle Dokumente aus Lateinamerika ist eine Apostille erforderlich, die im Ausstellungsland beantragt werden muss. Eine ausführliche Erklärung, wie die Apostille funktioniert, finden Sie in meinem Blogartikel: Was ist eine Apostille?

3. Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch für die Eheschließung in Deutschland

Alle ausländischen Urkunden müssen in Deutschland vorgelegt werden. Liegen sie nicht in deutscher oder internationaler Form vor, ist eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch erforderlich. Diese Übersetzungen werden nur von in Deutschland ermächtigten/beeidigten Übersetzern anerkannt.

Typische Dokumente, die übersetzt werden müssen:

  • Geburtsurkunde
  • Ledigkeitsbescheinigung / Ehefähigkeitszeugnis
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss
  • Sterbeurkunde

Die Übersetzungen sollten von einer ermächtigten oder beeidigten Übersetzerin erstellt werden, um die Anerkennung beim Standesamt sicherzustellen.

4. Dolmetscher für internationale Eheschließungen in Deutschland

Wenn ein Partner nicht ausreichend Deutsch spricht, ist ein beeidigter Dolmetscher sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Trauung erforderlich. So wird sichergestellt, dass beide Partner alle rechtlichen Erklärungen verstehen.

5. Kosten für die Eheschließung in Deutschland für Ausländer

Die Kosten können je nach Standesamt variieren, liegen aber ungefähr bei:

  • Anmeldung der Eheschließung: richtet sich nach dem Einkommen der Eheschließenden, ein Lohn- oder Gehaltsnachweis ist daher erforderlich
  • Trauung im Standesamt: 60–100 €
  • Beglaubigte Übersetzungen: ab 59€ pro Urkunde (Mindestauftragspauschale) zzgl. Versandkosten
  • Dolmetscher: ab 110€ pro Stunde (93€ netto nach §9 (4) JVEG, zuletzt aktualisiert im Juni 2025)

6. Ablauf der Eheschließung in Deutschland – Schritt für Schritt

  1. Termin beim Standesamt zur Anmeldung vereinbaren
  2. Alle Dokumente einreichen (inklusive Apostillen und Übersetzungen – auch der Apostillen!)
  3. Standesamt prüft die Ehevoraussetzungen
  4. Genehmigung erhalten und Hochzeitstermin festlegen
  5. Durchführung der standesamtlichen Trauung – ggf. mit Dolmetscher

💡 Fazit:
Die Eheschließung in Deutschland für Ausländer ist gut planbar, erfordert aber eine sorgfältige Vorbereitung. Nicht selten vergehen 6 Monate zwischen dem ersten Termin beim Standesamt und der endgültigen Eheschließung. Besonders wichtig sind:

  • Die Apostille Lateinamerika, die im Ausstellungsland zu beantragen ist
  • Die beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch für alle relevanten Dokumente
  • Ein beeidigter Dolmetscher, falls einer der Partner kein Deutsch spricht

Mit dieser Vorbereitung steht einer reibungslosen Eheschließung in Deutschland nichts im Wege. Für ihre beglaubigten Übersetzungen Spanisch > Deutsch stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Sobald Ihnen alle Dokumente vorliegen, senden Sie sie mir für ein unverbindliches Angebot zu: